Kombi zulassen
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Kombi zulassen: So funktioniert’s in der Praxis

Wenn Sie ein Kombi-Auto zulassen möchten, sollten Sie im Vorfeld alles Notwendige für die Zulassungsstelle vorbereiten. So verhindern Sie effektiv unnötige Wartezeiten für sich und andere. Verhindern können Sie die Zulassen nicht: Sonst haben Sie keinen Versicherungsschutz.

Sie möchten Ihr neu erworbenes Kombi-Auto zulassen oder ein bereits vorhandenes Auto ummelden? Eine kurze Checkliste hilft Ihnen, nichts zu vergessen. So können Sie lange Wartezeiten vermeiden und alles in einem Aufwasch erledigen.

Kombi zulassen: Keine Angst vor der Zulassungsstelle

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Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge ist eine Behörde. Das bedeutet einerseits, dass Sie Wartezeiten einplanen müssen, wenn Sie Kombi-Auto-Modelle und andere Fahrzeuge zulassen möchten – andererseits aber auch, dass auch alles klappen wird, wenn Sie sich an die Regeln halten. Haben Sie alles, das Sie brauchen, um Ihr Kombi-Auto zulassen zu können, warten Sie höchstens noch, weil außer Ihnen noch andere Kunden da sind.

Um Kombi-Auto-Modelle zuzulassen, benötigen Sie eine eVB-Nummer der Versicherung, Ihren Ausweis, die Fahrzeugpapiere, den TÜV-Prüfbericht und die AU-Bescheinigung. Außerdem müssen Sie inzwischen bei der Zulassung immer auch dem zuständigen Finanzamt eine Einzugsermächtigung ausstellen. Damit kann die Steuerstelle, die einmal im Jahr fällig werdende Kfz-Steuer, von Ihrem Konto abbuchen. Diese Ermächtigung war früher nicht vorgeschrieben, wurde aber vor einigen Jahren zur Pflicht, da viele Autobesitzer Ihren Zahlungen nicht nachkamen. Ganz gleich, ob Sie einen Kombi fahren oder nicht: Die Steuer für alle Automodelle wird im Voraus für das ganze kommende Jahr entrichtet.

Wann die Behörde einen Kombi zulassen darf

Normalerweise werden Sie bei der Zulassungsstelle ein Kombi-Auto zulassen, das TÜV und AU bestanden hat. Die diesbezüglichen Papiere haben Sie griffbereit. Nach der Zulassung erhalten Sie Ihre Schilder mit Autonummer und Plaketten. Möchten Sie Ihr Kombi-Auto nicht zulassen, sondern abmelden, brauchen Sie nur Ausweis, Fahrzeugpapiere und Geld.

Wenn Sie Kombi-Auto-Modelle und andere Fahrzeuge verschrotten möchten, übernehmen manche Schottplätze die Abmeldung für Sie. Damit nicht offiziell verschrottete Fahrzeuge in anderen Ländern nicht weiter betrieben werden, bestehen Sie auf Ihre Abmeldebestätigung. Falls Sie nicht automatisch und rechtzeitig bei Ihnen eintrifft, beschweren Sie sich. Eine Ummeldung mit Orts- und Halterwechsel ist für die Behörde aufwendig, hier müssen sie mit höchsten Kosten rechnen. Die Schilderfabrik finden Sie in der Regel direkt neben der Zulassungsstelle.

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