Nach einem Wildunfall schalten Sie den Warnblinker ein, ziehen die Warnweste an, sichern die Unfallstelle mit dem Warndreieck und rufen die Polizei unter 110, auch wenn niemand verletzt ist. Das Tier fassen Sie nicht an und nehmen es nicht mit. Mit einer Wildunfallbescheinigung zahlt die Teilkasko den Schaden durch Reh, Wildschwein und anderes Haarwild, ohne dass Ihr Schadenfreiheitsrabatt sinkt.
Wildunfall: was tun, Schritt für Schritt
- Absichern: Warnblinkanlage an, Warnweste an, Warndreieck mindestens 150 Meter vor der Unfallstelle aufstellen (ADAC). Bei Verletzten den Notruf 112 wählen.
- Polizei rufen: Melden Sie den Unfall unter 110 und nennen Sie den Standort, damit die Polizei den Jagdpächter erreicht (ADAC).
- Tier nicht anfassen: Verletzte Tiere gar nicht berühren, tote nur mit Handschuhen (ADAC, DJV). Ist das Tier geflüchtet, melden Sie das trotzdem, damit der Jäger es mit Hunden suchen kann (DJV).
- Nicht mitnehmen: Wer angefahrenes Wild einlädt, macht sich der Jagdwilderei strafbar. Darauf stehen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (§ 292 StGB).
- Beweise sichern: Fotografieren Sie Unfallort, Tier und Auto, holen Sie die Wildunfallbescheinigung und informieren Sie den Versicherer, bevor das Auto repariert oder verkauft wird (GDV).
Wildunfall melden: Pflicht oder Empfehlung?
Der ADAC rät, die Polizei immer zu rufen, und spricht von einer Meldepflicht. Geregelt ist sie im Landesjagdrecht: In Nordrhein-Westfalen muss jeder, der mit dem Auto Schalenwild wie Reh oder Wildschwein verletzt oder tötet, das unverzüglich der Polizei anzeigen (§ 28a LJG NRW). In Bayern ist zusätzlich ein Jäger zu verständigen (ADAC). Auch der Kaskovertrag verlangt die Meldung bei der Polizei, sobald der Wildschaden einen dort genannten Betrag übersteigt (AKB des GDV).
Wildunfallbescheinigung: wer sie ausstellt, was sie kostet
Die Bescheinigung stellen Polizei, Förster oder Jagdpächter aus (GDV). Eine feste Gebühr gibt es nicht. Jäger dürfen eine Aufwandspauschale verlangen; genannt werden 15 Euro aus einem Urteil des Amtsgerichts Weilburg und 50 Euro als praktikabel (top agrar, März 2025). Ein Jäger, der nach Wildunfällen 200 Euro bar verlangt hatte, wurde verurteilt; das Landgericht Baden-Baden bestätigte das Urteil im Oktober 2025 (Stuttgarter Zeitung). In Brandenburg stellt die Polizei keine Wildbescheinigung mehr aus. Dort holt sich die Versicherung eine kostenpflichtige Auskunft aus der Unfallakte (Polizei Brandenburg).
Wildunfall und Teilkasko: was als Haarwild zählt
Die Teilkasko zahlt nach den Musterbedingungen den „Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild“ im Sinne von § 2 Bundesjagdgesetz (AKB des GDV). Diese Liste nennt 26 Arten, darunter Reh, Rot- und Damhirsch, Wildschwein, Hase, Fuchs, Dachs und Marder. Waschbär und Marderhund stehen nicht darin. Inzwischen steht dort auch der Wolf. Ob Versicherer ihn schon als Haarwild behandeln, ist offen: Das Verbraucherportal des GDV schrieb im April 2026 noch, ein Wolf sei standardmäßig nicht gedeckt. Wer nur eine Kfz-Haftpflicht hat, zahlt den Schaden am eigenen Auto selbst (GDV).
| Tier | Teilkasko nach Musterbedingungen | Mit Klausel „Tiere aller Art“ |
|---|---|---|
| Reh, Hirsch, Wildschwein | ja | ja |
| Fuchs, Hase, Dachs, Marder | ja | ja |
| Wolf | inzwischen im Gesetz, Vertrag prüfen | ja |
| Waschbär, Marderhund | nein, nicht im Bundesjagdgesetz | ja |
| Vogel, Kuh, Pferd, Hund, Katze | nein | ja |
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Ausweichen: wann die Versicherung trotzdem zahlt
GDV, DJV und ADAC raten: scharf bremsen, Lenkrad festhalten, nicht ausweichen. Ein Baum oder der Gegenverkehr ist gefährlicher als das Tier. Im Crashtest des ADAC von 2020 mit 80 km/h und einem 180 Kilogramm schweren Wildschwein-Dummy wirkten Kräfte bis zum Zehnfachen des Körpergewichts.
Weichen Sie aus und berühren das Tier nicht, liegt kein Wildschaden vor. Die Kasko zahlt dann nur Rettungskosten, wenn das Ausweichen einen drohenden Zusammenstoß mit Haarwild abwenden sollte und Sie es für geboten halten durften (§§ 83, 90 VVG). Der Bundesgerichtshof wägt dabei den drohenden Schaden gegen das Risiko des Manövers ab; es komme „auch auf die Größe des Tieres an“. Vor einem Hasen auszuweichen ist danach unverhältnismäßig, beim Fuchs bestätigte er im Einzelfall grobe Fahrlässigkeit (BGH, IV ZR 276/02). Als Nachweis helfen Zeugen, Fotos und die Auskunft des Jägers über frische Wildspuren (GDV).
Vollkasko und Schadenfreiheitsrabatt
Ein Wildunfall in der Teilkasko wirkt sich nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt aus (GDV). Das gilt auch, wenn die Vollkasko für einen Teilkasko-Schaden zahlt (AKB des GDV). Anders, wenn sich der Wildkontakt nicht beweisen lässt: Dann bleibt nur die Vollkasko, und das kann zur Rückstufung führen (ADAC). Wie sich eine Rückstufung abfedern lässt, steht im Ratgeber Rabattschutz in der Kfz-Versicherung.
Wildunfälle in Zahlen
Die Autoversicherer zählten 2024 rund 276.000 Wildunfälle mit kaskoversicherten Pkw, über 750 am Tag. Sie zahlten mehr als 1,1 Milliarden Euro, im Schnitt 4.100 Euro je Unfall nach 3.850 Euro im Jahr zuvor (GDV; das Verbraucherportal des GDV nennt 4.150 Euro). Das ist die jüngste Bilanz des GDV (Stand Oktober 2026). Die Dunkelziffer schätzt der DJV auf das Fünffache. Im Jagdjahr 2024/25 kamen laut DJV 200.970 Rehe, 13.210 Wildschweine, 5.480 Stück Damwild und 2.470 Stück Rotwild als Fallwild ums Leben, überwiegend im Straßenverkehr.
Oktober und November: Zeitumstellung und Dämmerung
Am höchsten ist das Risiko im April und Mai sowie von Oktober bis Dezember (GDV). Am 25. Oktober 2026 endet die Sommerzeit (Sommerzeitverordnung). Danach fällt der Berufsverkehr in die Dämmerung, wenn das Wild unterwegs ist; besonders riskant ist die Zeit zwischen 6 und 8 Uhr morgens (ADAC).
Wildunfälle vermeiden
- Tempo runter: An Wald- und Feldrändern langsamer fahren. Bei 80 statt 100 km/h ist der Bremsweg rund 25 Meter kürzer (DJV; der ADAC nennt 24 Meter).
- Abblenden, hupen, bremsen (DJV): Fernlicht blendet Tiere, sie bleiben dann oft wie erstarrt stehen (GDV).
- Mit Nachzüglern rechnen: Ein Tier kommt selten allein (DJV).
Häufige Fragen zum Wildunfall
Muss ich einen Wildunfall melden?
Ja, rufen Sie die Polizei unter 110. In Nordrhein-Westfalen schreibt das Landesjagdgesetz die Meldung vor, und die Versicherung braucht in der Regel die Wildunfallbescheinigung.
Was kostet eine Wildunfallbescheinigung?
Eine feste Gebühr gibt es nicht. Jäger dürfen eine Aufwandspauschale verlangen, genannt werden 15 bis 50 Euro.
Verliere ich nach einem Wildunfall Schadenfreiheitsrabatt?
Nein, solange die Teilkasko zahlt. Eine Rückstufung droht nur, wenn der Schaden über die Vollkasko als gewöhnlicher Unfall läuft.
Darf ich das tote Reh mitnehmen?
Nein. Das ist Jagdwilderei, strafbar mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.





