Der Stolz aller Führerschein-Neulinge: die Fahrerlaubnis. Foto: Ocean23
Der Stolz aller Führerschein-Neulinge: die Fahrerlaubnis. Foto: Ocean23

Führerschein umtauschen: Fristen, Kosten, Unterlagen

Die nächste Frist endet am 19. Januar 2027: Bis dahin müssen alle Kartenführerscheine umgetauscht sein, die von 2002 bis 2004 ausgestellt wurden. Alle alten Papierführerscheine sind schon abgelaufen, außer bei Inhabern, die vor 1953 geboren sind. Hier stehen alle Fristen, was der Umtausch kostet, welche Unterlagen Sie brauchen und was passiert, wenn Sie die Frist verpassen.

Warum der Führerschein umgetauscht werden muss

Eine EU-Richtlinie verlangt, dass bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine dem einheitlichen Kartenmuster entsprechen. In Deutschland betrifft das rund 42 Millionen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden (Bundesverkehrsministerium). Damit nicht alle auf einmal kommen, ist der Umtausch gestaffelt, zuerst die Papierführerscheine, weil sie leicht zu fälschen sind und nicht im zentralen Register stehen. Geregelt ist das in § 24a und Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Die Fristen: Papierführerschein nach Geburtsjahr

Für die grauen und rosa Papierführerscheine, ausgestellt bis Ende 1998, zählt das Geburtsjahr des Inhabers:

GeburtsjahrUmtausch bisStand heute
vor 195319.01.2033läuft noch
1953 bis 195819.07.2022abgelaufen
1959 bis 196419.01.2023abgelaufen
1965 bis 197019.01.2024abgelaufen
1971 oder später19.01.2025abgelaufen
Quelle: Anlage 8e FeV. Beim Papierführerschein gilt das Geburtsjahr, weil das Ausstellungsdatum auf alten Dokumenten oft nicht mehr lesbar ist.

Die Fristen: Kartenführerschein nach Ausstellungsjahr

Für die Scheckkarten-Führerscheine ab 1999 zählt das Jahr, in dem sie ausgestellt wurden.

ausgestelltUmtausch bisStand heute
1999 bis 200119.01.2026abgelaufen
2002 bis 200419.01.2027nächste Frist
2005 bis 200719.01.2028läuft noch
200819.01.2029läuft noch
200919.01.2030läuft noch
201019.01.2031läuft noch
201119.01.2032läuft noch
2012 bis 18.01.201319.01.2033läuft noch
Quelle: Anlage 8e FeV. Wer vor 1953 geboren ist, hat unabhängig vom Ausstellungsjahr bis zum 19.01.2033 Zeit.

Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, fallen nicht unter den Pflichtumtausch. Sie sind ohnehin auf 15 Jahre befristet und werden dann erneuert (§ 24a FeV).

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Das Dokument wird ungültig, die Fahrerlaubnis nicht. Sie dürfen also weiter fahren und fahren nicht ohne Fahrerlaubnis (Bundesverkehrsministerium, ADAC). Bei einer Kontrolle droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro (Bundesregierung). Umtauschen müssen Sie trotzdem, auch nach Ablauf der Frist. Im europäischen Ausland kann ein ungültiger Führerschein bei einer Kontrolle ebenfalls ein Bußgeld kosten (Landeshauptstadt München).

Mit dem Umtausch ist keine Prüfung und keine ärztliche Untersuchung verbunden.

Was kostet der Umtausch?

Kosten
Gebühr für den neuen Führerschein25,50 €
Registergebühr1,00 €
zusammen26,50 €
Direktversand nach Hause, falls gewünschtrund 6,50 €
biometrisches Passfotoje nach Fotograf
Quellen: Bundesverkehrsministerium (Januar 2026), Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Einzelne Behörden weichen beim Versand leicht ab, Berlin nennt 6,32 €.

Welche Unterlagen brauche ich?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • den alten Führerschein im Original
  • beim Papierführerschein, den eine andere Behörde ausgestellt hat: die Karteikartenabschrift dieser Behörde. Sie fordern sie selbst dort an. Ohne sie dauert es deutlich länger (Service Berlin).

Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort, manchmal auch das Bürgeramt. Ob Sie den Antrag online oder per Post stellen können, entscheidet jede Behörde selbst: München erlaubt beides und nennt bis zu 14 Wochen Bearbeitungszeit, in Berlin müssen Papierführerscheine persönlich vorgelegt werden. Den alten Führerschein dürfen Sie auf Wunsch behalten; die Behörde macht ihn ungültig, Kartenführerscheine werden gelocht.

Was wird aus der alten Klasse 3?

Beim Umtausch werden die alten Klassen in die neuen übertragen, Sonderrechte stehen als Schlüsselzahl auf der Rückseite (Anlage 3 und 9 FeV). Aus der Klasse 3 werden unter anderem B, BE, C1 und C1E. Wichtige Schlüsselzahlen:

Schlüsselzahlbedeutet
79.06Klasse BE auch mit Anhängern über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse
171Klasse C1 auch für Busse bis 7,5 Tonnen, aber ohne Fahrgäste
174, 175Klasse L mit erweiterten Rechten für Zugmaschinen und langsame Fahrzeuge
Quelle: Anlage 9 FeV.

Die Klassen C1 und C1E bleiben bei der Umstellung unbefristet. Die aus Klasse 3 übernommenen schweren Züge der Klasse CE gelten nur bis zum 50. Geburtstag (Anlage 3 FeV). Mit der Schlüsselzahl 79.06 dürfen frühere Inhaber der Klasse 3 auch Anhänger über 3,5 Tonnen ziehen. Welche Kombis wie viel ziehen dürfen, steht unter Kombi mit hoher Anhängelast.

Kommt der digitale Führerschein?

Ja. Das Gesetz dazu gilt seit dem 1. Juli 2026, die App soll bis Ende 2026 starten. Der digitale Führerschein ergänzt die Karte, er ersetzt sie nicht, und gilt zunächst nur in Deutschland (Bundesregierung). An den Umtauschfristen ändert er nichts. Die neue EU-Führerscheinrichtlinie von 2025 muss erst in nationales Recht umgesetzt werden.

Häufige Fragen zum Führerscheinumtausch

Schreibt mich die Behörde an?

Das entscheidet jede Behörde selbst. Verlassen Sie sich nicht darauf.

Ich wohne im Ausland – muss ich umtauschen?

Ja, wenn Sie in Deutschland fahren wollen. Im EU-Ausland ist die Behörde am Wohnort zuständig, sonst jede deutsche Fahrerlaubnisbehörde (Bundesverkehrsministerium).

Gibt es Punkte, wenn ich zu spät umtausche?

Nein, nur das Verwarnungsgeld von 10 Euro. Wie das Punktesystem funktioniert, steht unter Punkte in Flensburg.

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