Der Fahrzeugschein heißt amtlich Zulassungsbescheinigung Teil I und gehört ins Auto. Er nennt den Halter und die technischen Daten: Erstzulassung in Feld B, Fahrgestellnummer in E, Leergewicht in G, zulässiges Gesamtgewicht in F.2, Leistung in P.2 und den nächsten TÜV-Termin in Feld X. Seit November 2025 erfüllt auch die i-Kfz-App die Mitführpflicht, allerdings nur in Deutschland.
Die wichtigsten Felder auf einen Blick
| Feld | Bedeutung | Wofür Sie es brauchen |
|---|---|---|
| A | Amtliches Kennzeichen | Versicherung, Parkausweis |
| B | Datum der Erstzulassung | Alter des Autos, Gebrauchtwagenkauf |
| X | Nächste Hauptuntersuchung, Monat und Jahr | TÜV-Termin |
| E | Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) | Ersatzteile, Rückrufe, Werkstatt |
| 2.1 und 2.2 | Herstellerschlüsselnummer (HSN) und Typschlüsselnummer (TSN) | Versicherungsvergleich, passende Teile |
| F.1 und F.2 | Technisch zulässige und im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse in kg | Zuladung berechnen |
| G | Masse des betriebsbereiten Fahrzeugs (Leergewicht) in kg | Zuladung berechnen, Führerscheinklasse fürs Gespann |
| O.1 und O.2 | Anhängelast gebremst und ungebremst in kg | Anhänger, Wohnwagen |
| 13 | Stützlast in kg | Fahrradträger, Anhänger |
| P.1 | Hubraum in cm³ | Kfz-Steuer, Versicherung |
| P.2 | Nennleistung in kW (mal 1,36 ergibt PS) | Versicherung, Tuning |
| P.3 | Kraftstoffart oder Energiequelle | Tanken, Laden |
| V.9 und 14 | Schadstoffklasse und nationale Emissionsklasse | Umweltzone, Kfz-Steuer |
| 15.1 bis 15.3 | Bereifung je Achse | Reifenkauf |
| S.1 | Sitzplätze einschließlich Fahrersitz | Mitfahrer, Kindersitze |
| T | Höchstgeschwindigkeit in km/h | Winterreifen mit niedrigerem Index |
Leergewicht und Gesamtgewicht: G, F.1, F.2
Feld G ist das Gewicht, nach dem am häufigsten gesucht wird. Die Verordnung nennt es „Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs“. Darin stecken nach EU-Recht ein zu mindestens 90 Prozent gefüllter Tank und 75 Kilogramm für den Fahrer; der ADAC teilt sie auf in 68 Kilogramm Person und 7 Kilogramm Gepäck (Verordnung (EU) 1230/2012, ADAC). Manche Scheine tragen in G eine Spanne, weil das Gewicht von der Ausstattung abhängt. F.1 ist die technisch zulässige Gesamtmasse, F.2 die in Deutschland zulässige. Zieht man G von der zulässigen Gesamtmasse ab, bleibt die Zuladung für Mitfahrer, Gepäck, Dachlast und Stützlast (ADAC).
Was ein Kombi ziehen darf, steht in O.1 und O.2, die Stützlast in Feld 13. Wie Sie daraus Anhänger, Wohnwagen und Fahrradträger richtig wählen, steht im Ratgeber Kombi mit hoher Anhängelast.
Alle übrigen Felder
| Feld | Bedeutung |
|---|---|
| C.1.1 bis C.1.3 | Name, Vorname und Anschrift des Halters |
| C.4c | Hinweis, dass der Inhaber nicht als Eigentümer ausgewiesen wird |
| D.1, D.2, D.3 | Marke; Typ, Variante, Version; Handelsbezeichnung |
| 2 | Hersteller-Kurzbezeichnung |
| 3 | Prüfziffer zur Fahrgestellnummer |
| H | Gültigkeitsdauer |
| I | Datum der Zulassung |
| J, 4, 5 | Fahrzeugklasse, Art des Aufbaus, Bezeichnung von Klasse und Aufbau |
| K, 6 | Nummer der Typgenehmigung oder Betriebserlaubnis und ihr Datum |
| 7.1 bis 7.3 | Technisch zulässige Achslast je Achse |
| 8.1 bis 8.3 | In Deutschland zulässige Achslast je Achse |
| L, 9 | Zahl der Achsen und der Antriebsachsen |
| P.4 | Nenndrehzahl |
| 10, 11, 14.1 | Codes zu Kraftstoffart, Farbe und Emissionsklasse |
| R | Farbe |
| S.2 | Stehplätze |
| U.1 bis U.3 | Standgeräusch, Drehzahl dazu, Fahrgeräusch in dB(A) |
| V.7 | CO₂-Ausstoß kombiniert in g/km |
| 16 | Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II |
| 17 | Merkmal zur Betriebserlaubnis |
| 18, 19, 20 | Länge, Breite ohne Spiegel, Höhe in mm |
| 21, 22 | Sonstige Vermerke; Bemerkungen und Ausnahmen, etwa Reifenauflagen |
Bei der Bereifung sind Sie nicht an die Einträge in 15.1 bis 15.3 gebunden: Andere Reifen dürfen ohne Gutachten aufgezogen werden, wenn die Typgenehmigung sie erlaubt, etwa die im COC-Papier genannten Größen (FZV, ADAC).
Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief?
Seit 2005 heißen die Papiere Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) und Teil II (früher Fahrzeugbrief); alte Papiere bleiben gültig (ADAC). Teil I ist das kleine Kärtchen, das beim Fahren mit muss. Teil II weist nach, wer über das Auto verfügen darf, und gehört zu Hause in den Ordner, nie ins Handschuhfach. Eigentümer weist keines der beiden Papiere aus.
Wer ohne Fahrzeugschein fährt, zahlt 10 Euro Verwarnungsgeld (Bußgeldkatalog Nr. 174). Das gilt nach Angabe des ADAC auch, wenn nur eine Kopie im Auto liegt.
Digitaler Fahrzeugschein in der i-Kfz-App
Seit dem 6. November 2025 gibt es den Fahrzeugschein auch digital in der kostenlosen i-Kfz-App des Kraftfahrt-Bundesamts. Wer ihn dort abruft, erfüllt im Inland die Mitführpflicht; die Polizei erkennt ihn wie das Papier an (KBA, Bundesverkehrsministerium). Einrichten lässt er sich mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und PIN oder mit einem QR-Code der Zulassungsstelle. Halter können ein Abbild für 24 Stunden mit anderen Fahrern teilen.
Drei Grenzen gelten: Im Ausland muss das Papier mit, zur Hauptuntersuchung ebenfalls, und bei der Zulassung ersetzt die App das Papier nicht, weil nur dieses den Sicherheitscode trägt (KBA). Wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist und was sie kostet, steht im Ratgeber TÜV-Kosten.
Fahrzeugschein verloren: was tun?
- Bei Diebstahl zuerst Anzeige bei der Polizei erstatten und die Bescheinigung mitnehmen.
- Bei Verlust eine eidesstattliche Versicherung abgeben, persönlich bei der Zulassungsstelle oder vorab beim Notar.
- Ersatz beantragen bei der Zulassungsstelle, mit Ausweis und Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung; in manchen Städten auch online.
Der Ersatz kostet je nach Stadt rund 10 bis 50 Euro, die eidesstattliche Versicherung oft 30,70 Euro zusätzlich (Berlin, Nürnberg, Stuttgart, Hamburg). Taucht der alte Schein später wieder auf, muss er unverzüglich zur Zulassungsstelle (FZV § 13).
Häufige Fragen zum Fahrzeugschein
Wo steht das Leergewicht im Fahrzeugschein?
In Feld G. Es enthält 75 Kilogramm für den Fahrer und einen zu 90 Prozent gefüllten Tank.
Wo finde ich HSN und TSN?
In den Feldern 2.1 (HSN, vier Ziffern) und 2.2 (TSN). Bei Scheinen vor 2005 stehen sie in den Feldern 2 und 3.
Reicht der digitale Fahrzeugschein?
In Deutschland ja, die App erfüllt die Mitführpflicht. Im Ausland und bei der Hauptuntersuchung brauchen Sie das Papier.
Was kostet ein neuer Fahrzeugschein?
Je nach Zulassungsstelle rund 10 bis 50 Euro, bei Verlust oft zuzüglich 30,70 Euro für die eidesstattliche Versicherung.





