Schutz durch Autoversicherungen
Schutz durch Autoversicherungen

Autoversicherungen bestehen aus Teilversicherungen

Schutz durch Autoversicherungen

Schutz durch Autoversicherungen

Die Kfz-Versicherungen, umgangssprachlich auch Autoversicherungen genannt, gliedern sich in die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung sowie in die freiwillige private Kaskoversicherung. Die Kaskoversicherung wiederum unterteilt sich nochmals in die Teil- und in die Vollkaskoversicherung. Diese Unterschiede sollte man kennen, um eine gute und gleichzeitig günstige der vielen Autoversicherungen abzuschließen.

Der wichtigere Teil von Autoversicherungen ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die ist eine der wenigen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherungen und muss nachgewiesen werden, um das Fahrzeug für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen zu bekommen.

Autoversicherungen schützen vor Ansprüchen Dritter

Die aktuelle eVB, die elektronische Versicherungsbestätigung, wird vom Kfz-Halter als Deckungszusage für die gesetzliche Höhe der Kfz-Haftpflichtversicherung hinterlegt. Der Kfz-Halter bekommt die Deckungszusage von einer der Autoversicherungen, also von seiner Versicherungsgesellschaft, die er ausgewählt hat. Dort ist der Datensatz durch die Kfz-Zulassungsstelle jederzeit abrufbar. Mit der Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Autofahrer gegen Schadensersatzansprüche Dritter versichert, die bei einem verursachten oder verschuldeten Verkehrsunfall gegen ihn geltend gemacht werden.

Die Kaskoversicherung als Teil der Autoversicherungen

Die Kaskoversicherung als eine Form von Autoversicherungen versichert Schäden am Fahrzeug des Kfz-Halters. In der Teilkaskoversicherung betrifft das die Schäden aus Diebstahl, Raub, Brand, Explosion sowie aus Unwetter wie Hagel, Sturm oder Blitzschlag. Die Vollkaskoversicherung beinhaltet automatisch die Teilkasko und versichert darüber hinaus Schäden am eigenen Fahrzeug aus Vandalismus sowie selbst verschuldete Unfallschäden. In der Vollkaskoversicherung hat der Kfz-Halter je Versicherungsfall ein Eigenanteil zwischen dreihundert und tausend Euro zu zahlen.

Autoversicherungen allein versichern nicht jeden Schaden

Bei Leasing- oder fremdfinanzierten Fahrzeugen wird als eine Ergänzung zu Autoversicherungen oftmals eine sogenannte GAP-Versicherung abgeschlossen. Das englische Wort „gap“ heißt zu Deutsch Lücke. Die GAP-Versicherung schließt bei einem Verkehrsunfall mit Totalschaden am eigenen Fahrzeug diejenige Lücke, die zwischen der Leistung der Vollkaskoversicherung und den noch offenen Finanzierungsraten bei der Leasinggesellschaft oder beim Kreditgeber verbleibt. Mit der Vollkasko- und der GAP-Versicherung zusammen ist der Kfz-Halter bei einem selbst verursachten oder verschuldeten Verkehrsunfall finanziell auf der ganz sicheren Seite. Er wird lediglich mit dem Eigenanteil der Vollkaskoversicherung in der vertraglich vereinbarten Höhe belastet.

Der Kfz-Schutzbrief ist keine Autoversicherung in dem Sinne, sondern ein Rechts- und Pannenschutz rund um das Auto.

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