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Überwachung im Straßenverkehr: Der Staat filmt mit

Die Überwachung im Straßenverkehr zu Sicherheitszwecken ist dienlich, steht aber auch unter beständigen Kritik seitens der Datenschützer. Rein rechtlich sind Sorgen jedoch unbegründet.

Wenn Sie mit Ihrem Kombi-Auto unterwegs sind, dann darf es Sie nicht mehr verwundern, wenn Sie an der einen oder anderen Stelle fotografiert oder gefilmt werden. Denn die Überwachung mit Video hat im öffentlichen Straßenverkehr Hochkonjunktur. Aber wie steht es um Datenschutz und Privatsphäre? Viele meinen: Überwachen und Datenschutz passen nicht zueinander. Oder sehen zum Beispiel nur die Nachteile, wenn man bei Rot über die Ampel fährt und bestraft wird.

Überwachung im Straßenverkehr: Vor- und Nachteile

Überwachung im Straßenverkehr

Überwachung im Straßenverkehr

Die Verfechter staatlicher Videoüberwachung sehen naturgemäß mehr Vorteile. Und wer mit seinem Kombi-Auto im öffentlichen Verkehrsraum Opfer einer Straftat geworden ist, für den passen Überwachung und Datenschutz zusammen, wenn der Täter dank der Überwachung durch Video gefasst wurde. Denn Fakt ist auf jeden Fall, dass die öffentliche Überwachung des Straßenverkehrs helfen kann, Straftaten aufzudecken. Zusätzlich wirkt sie vorbeugend, hilft also Straftaten zu vermeiden. Dennoch verbleibt für Sie als Kombi-Fahrer durchaus ein fader Beigeschmack. Schließlich sind Überwachung und Datenschutz für viele Bürger nicht zu vereinbaren. Wenn Sie also mit Ihrem Kombi-Auto auf einer Videosequenz erscheinen, dann sind Sie als Person zu identifizieren – wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch. Hier kollidieren für viele Bürger Überwachung und Belange des Datenschutzes, werden doch vorrangig unschuldige Bürger beobachtet. Deshalb ist für viele die Überwachung mit Datenschutz nur schwerlich zu vereinbaren.

Überwachung im Straßenverkehr: Die Rechtslage in Deutschland

Die Überwachung durch Video erfüllt aber ihre Zwecke. Sie wirkt präventiv. Auf der anderen Seite sind Sie in Ihrem Kombi-Auto nicht sicher, was mit Ihren Daten geschieht. Denn die Gefahr des Datenmissbrauchs besteht durchaus. Hier greift nun das Datenschutzgesetz ein. Dieses besagt, dass gefertigte Bildaufnahmen dem Datenschutz unterliegen. Hier ist es unerheblich, ob die Person, die Gegenstand einer Überwachung durch Video geworden ist, auf der entsprechenden Videosequenz als solche identifiziert werden kann oder nicht. Führen Sie also gerade Ihr Kombi-Auto und werden als Person durch eine Videokamera aufgezeichnet, brauchen Sie nicht befürchten, dass diese Aufnahme zweckentfremdet genutzt werden wird. Achten Sie lieber darauf, keinen Fahrfehler zu begehen.

Datenschutz versus Überwachung im Straßenverkehr

Hier schützt Sie der Datenschutz, dem Ihre Bildaufnahme in Deutschland unterliegt. So gesehen sind Überwachung und Datenschutz vereinbar. Filmt und sieht der Staat im öffentlichen Straßenverkehr mit, liegt formal kein Verstoß gegen die Gesetze des Datenschutzes vor. Die derzeitige Rechtslage in Deutschland erlaubt also die Überwachung per Video. Der Staat darf somit filmen und hinsehen, ohne dass diese Form der Überwachung dem Datenschutz widerspricht. Obwohl Überwachung durch Video erlaubt ist, verbleibt dennoch ein fader Beigeschmack.

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