Schulbus im Straßenverkehr: Auch im Kombi runter vom Gas

Um die Sicherheit von Schulbussen im Straßenverkehr zu verbessern, bestehen mehrere Regeln, wie man sich als Verkehrsteilnehmer in Gegenwart eines solchen verhalten muss.

Der Schulbus und auch der Linienbus spielen im Straßenverkehr eine besondere Rolle. Gemeinsam mit Schulbussen bestehen mehrere Regeln zu Überholverbot und Vorfahrt. Diese wurden eingeführt, um das erhöhte Unfallrisiko an Bushaltestellen zu vermindern.

Überholverbot bei Schulbussen

Wenn vor Ihnen der Fahrer im Schulbus die Warnblinkanlage eingeschaltet hat und in die Bushaltestelle einfährt, gilt absolutes Überholverbot. Erst wenn der Schulbus in der Haltestelle mit Warnblinkanlage zum Stehen gekommen ist, dürfen Sie mir Ihrem Kombi-Auto im Schritttempo, also mit maximal sechs Stundenkilometer Geschwindigkeit, mit ausreichend Sicherheitsabstand überholen. Das Überholverbot gilt auch dann, wenn mehrere Fahrspuren neben dem Schulbus vorhanden sind und ebenso für den Gegenverkehr. Es sei denn, es ist eine Leitplanke oder ein Mittelstreifen vorhanden. Wenn der Fahrer im Schulbus vier Mal blinkt, hat er Vorfahrt und darf auch sofort aus der Haltestelle fahren. Sollten Sie also einen Bus neben Ihrem Kombi-Auto vorfinden, empfiehlt es sich, zu warten und im Zweifelsfall immer Vorfahrt zu geben.

Strafen bei Vergehen mit Schulbussen

Diese Regelungen gelten neben Schulbussen auch für Linienbusse und müssen auch von Motorrad- und Radfahrern beachtet werden. Sollten Sie sich mit Ihrem Kombi-Auto nicht an das Überholverbot halten, während der Fahrer im Schulbus die Warnblinkanlage eingeschaltet hat, bestehen Bußgelder von mindestens 40 Euro. Besonders schwierig sind Kinder in der Dunkelheit zu erkennen; Eltern werden deswegen aufgefordert, ihren Kindern Schultaschen mit Reflektoren zu kaufen.

Allgemeine Informationen zu Schulbussen

Obwohl teilweise schwere Unfälle mit Schulbussen vorkommen, ist der Bus immer noch das sicherste Verkehrsmittel für Kinder und Jugendliche in Deutschland. Für Schulbusse besteht eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h im Ortsgebiet und auf der Landstraße und 80 km/h auf der Autobahn. Mit Sondergenehmigung kann der Fahrer im Schulbus auch eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h fahren. Sollten sich mehr Personen als Sitzplätze im Bus befinden, ist die Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h begrenzt. Um die Sicherheit rund um den Schulbus zu verbessern, werden bauliche Maßnahmen bei Bushaltestellen vorgenommen, vermehrt überwacht die Polizei auch Verkehrsteilnehmer an Bushaltestellen. Durch einen Schulbusbegleitdienst oder durch einen Schulbuslotsendienst kann die Sicherheit von Schülern rund um den Schulbus verbessert werden. Tragen auch Sie zur verbesserten Sicherheit von Schülern mit Ihrem Kombi-Auto bei, beachten Sie die Regeln und fahren Sie vorausschauend.