Nicht nur die Schadenfreiheitsklasse ist es besser, jetzt auszuweichen. Foto: Volvo
Nicht nur die Schadenfreiheitsklasse ist es besser, jetzt auszuweichen. Foto: Volvo

Schadenfreiheitsklasse belohnt unfallfreies Fahren

Die Berechnung der Kfz-Versicherungsprämie ist wegen der Schadenfreiheitsklasse kompliziert. Eine Reihe von Faktoren, darunter die Jahresfahrleistung, das Vorhandensein einer Garage oder auch das Alter des Fahrzeugs beeinflussen die Kosten für die wichtige Police. Die drei wichtigsten Parameter lauten allerdings Regionalklasse, Typklasse des Fahrzeugs und die Schadenfreiheitsklasse.

Diese Schadenfreiheitsklasse ist dabei eng mit der eigenen Person verknüpft.

Was sollten Versicherungskunden über die Schadenfreiheitsklasse wissen?

Ungünstige Schadenfreiheitsklasse: Fahranfänger zahlen hohe Prämien

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist die Ursache dafür, dass die Prämien zur Kfz-Versicherung für Fahranfänger meist besonders hoch ausfallen. Wer zum ersten Mal ein Fahrzeug auf den eigenen Namen versichert, ist in gewisser Weise noch ein ungeschriebenes Blatt – was die Versicherer zunächst einmal negativ auslegen. Fahranfänger, die gerade ihren Führerschein erworben haben, starten mit der Klasse 0, was je nach Versicherung etwa 200 oder gar 260 % des Beitragssatzes entspricht.

Als Referenz wird dabei ein fiktiver Beitragssatz genutzt, der nur als Vergleichswert dient. Sobald der Versicherte bereits 3 Jahre im Besitz des EU-Führerscheins ist, sinkt der Beitragssatz ein wenig; die Schadenfreiheitsklasse 1/2 wird dann erfüllt.

Üblicherweise steigt die Schadenfreiheitsklasse mit jedem unfallfreien Jahr ein wenig. Wer ein Jahr lang unfallfrei gefahren ist, zahlt nur noch 100 % des Beitragssatzes – gegenüber dem ersten Versicherungsjahr ergibt sich daraus also eine ganz erhebliche Ersparnis. In den Folgejahren fallen die Unterschiede zwar geringer aus, die Versicherung wird dennoch immer günstiger.

Nach etwa 30 unfallfreien Jahren wird Schadenfreiheitsklasse 30 erreicht; je nach Versicherung sinken die Prämien dann auf 25 bis 30 % des Referenzwertes. Spätestens jetzt wird deutlich, warum die Schadenspreisklasse häufig auch als Schadenfreiheitsrabatt bezeichnet wird. Zu den Voraussetzungen wird es dabei, dass das Fahrzeug innerhalb eines Kalenderjahres mindestens sechs Monate versichert war.

Dieser Aspekt ist insofern von Bedeutung, weil es theoretisch auch möglich ist, dass ein Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen beispielsweise nur drei oder vier Monate im Jahr bewegt wird – für das Erreichen eines höheren Rabatts ist dies also nicht ausreichend.

Nach selbstverschuldetem Unfall erfolgt Rückstufung

Die Frage, wann die Schadenfreiheitsklasse steigt und die Versicherungskosten damit sinken, ist also beantwortet. Im umgekehrten Fall ist auch eine sogenannte Rückstufung möglich, wenn ein Unfall verursacht wird. Wer von der Klasse 0 zurückgestuft wird, erhält die Klasse M („Mallus“) – und muss mit Beiträgen von bis zu 280 % rechnen. Ansonsten hängt die konkrete Rückstufung von der Versicherungsgesellschaft ab.

Einige Versicherer bieten auch Tarife an, die damit beworben werden, dass bei einem einmaligen Unfall keine Rückstufung erfolgt. Ansonsten kann davon ausgegangen werden, dass bei einem Schaden, der beispielsweise in der SF-Klasse 5 verursacht wurde, eine Rückstufung in die SF-Klasse 2 vorgenommen wird. Dabei steigt die Höhe der Versicherungsprämie im Folgejahr also an – und in allen weiteren: Zwar erfolgt danach wieder eine schrittweise Erhöhung, dennoch wird natürlich mehr gezahlt, als ohne den Unfall.

Versicherte sollten sich deshalb insbesondere bei kleineren Schäden überlegen, ob eine Meldung des Schadens überhaupt sinnvoll ist. Denn bei Bagatelleschäden wirkt sich auch die Tatsache noch stärker aus, dass ohnehin eine Selbstbeteiligung von einigen Hundert Euro zu tragen ist. Selbstverständlich trifft dies aber nur für Eigenverschulden zu. Verursacht ein Dritter einen Schaden, ändert sich an den eigenen Versicherungsprämien nichts.

Schadenfreiheitsrabatt unterscheidet sich von Versicherung zu Versicherung

Darüber hinaus sollten Kfz-Halter noch berücksichtigen, dass sich zwar die SF-Klassen zwischen den Versicherern nicht unterscheiden, wohl aber die tatsächlichen Schadensfreiheitsrabatte. Einige Versicherungsgesellschaften begünstigen tendenziell routinierte Fahrer mit geringer Schadenshäufigkeit, zum Beispiel bei RV24. Bei anderen Unternehmen können sich Fahranfänger etwas günstiger versichern – wobei es sich um einen der Gründe handelt, weshalb ein Tarifvergleich vor dem Vertragsabschluss zu sinnvoll ist.

Darüber hinaus unterscheiden sich die Beitragssätze für die verschiedenen Kfz-Versicherungen: Während die Haftpflicht-SF-Klasse 5 mit einem Beitragssatz von maximal 46 Prozent verknüpft ist, werden für die Vollkasko-Versicherung nach fünf Jahren unfallfreien Fahrens noch bis zu 52 Prozent des Referenzbeitrags fällig. Weiterhin verschaffen ein gemeldeter Schaden und ein Anstieg der Versicherungsprämien beiden Vertragsparteien das Recht, den Vertrag zu kündigen. Der Versicherungsnehmer muss sein Kündigungsrecht innerhalb von vier Wochen schriftlich geltend machen.

Versicherung wechseln – und Schadenfreiheitsrabatt mitnehmen

Ein hoher Schadenfreiheitsrabatt ist übrigens kein Grund, von einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft abzusehen: Die Schadenfreiheitsklasse kann auch bei einem Wechsel zum anderen Anbieter mitgenommen werden, der Rabatt bleibt entsprechend erhalten. So zeigt sich am Ende: Umsichtiges und sicheres Fahren im Straßenverkehr zahlt sich aus. Wer lange Jahre unfallfrei fährt, kann auch hochwertige Fahrzeuge günstig versichern.

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