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Kombi verkaufen: Darauf sollten Sie beim Verkauf achten

Beim Verkauf Ihres Kombis können Sie mit wenig Aufwand den Preis um einiges heraufsetzen. Der bürokratische Aufwand ist ebenso gering, jedoch gibt es einige Feinheiten zu beachten, wenn man seinen Kombi verkaufen will.

Lernen Sie, wie Sie am besten Ihren Kombi verkaufen und erhalten Sie neben kleinen Kniffen zum Zustand des Wagens auch wichtige bürokratische Hilfe.

Der erste Eindruck ist bei der Besichtigung sehr wichtig. Daher sollten Sie den Wagen dem Käufer gründlich gereinigt präsentieren. Und nicht nur das!

Kombi verkaufen? Dann sollte er sauber und kratzerfrei sein

Kombi verkaufen

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Kleinere Mängel sollten Sie beseitigen, falls deren Anzahl überhand nimmt und den Preis drücken könnte. Oberflächliche Kratzer können Sie leicht mit einem Lackstift entfernen. Alte Scheibenwischer, kaputte Sitzbezüge oder unappetitliche Fußmatten sollten Sie ebenfalls erneuern. Dies sind geringe Ausgaben, durch die aber das Erscheinungsbild Ihres Fahrzeugs wesentlich verbessert wird.

Als Privatverkäufer müssen Sie nicht auf kleinere, verdeckte oder solche Mängel hinweisen, die der Käufer leicht selbst bemerken kann. Fragt er allerdings gezielt nach Mängeln, muss ihm wahrheitsgetreu geantwortet werden.

Um den Kombi verkaufen zu können, sollte er TÜV haben

Um Ihr Kombi-Auto verkaufen zu können, gibt es noch mehr zu beachten. Verkaufshindernd sind oft solche Probleme, deren Reparatur schnell teuer wird. Daher werden Ihnen als Verkäufer oft folgende Fragen gestellt: Wann wurden die Bremsscheiben und -beläge zuletzt gewechselt, wann der Zahnriemen (samt Wasserpumpe)? Verbraucht der Wagen viel Öl und muss vielleicht ein Leck gestopft werden?

Ein vollständig geführtes Scheckheft sollte dies beantworten können. Generell ist es sinnvoll, Ihr Kombi-Auto zu verkaufen, nachdem die TÜV-Prüfung bestanden wurde und der Käufer Zeit bis zum nächsten Test hat.

Kombi verkaufen: Aber bitte nur mit Vertrag!

Nach erfolgreicher Besichtigung und Probefahrt sollten Sie einen Kaufvertrag ausfüllen. Vordrucke gibt es bei Automobilklubs oder im Internet. Der Vertrag sollte Adress- und Fahrzeugdaten beinhalten und die Übergabe von Fahrzeugpapieren und -schlüsseln belegen sowie einen Gewährleistungs- bzw. Sachmängelhaftungsausschluss enthalten, ansonsten haften Sie gesetzlich zwei Jahre lang. Sind Sie sich bei der Kilometerangabe aufgrund mehrerer Vorbesitzer unsicher, fügen Sie der Zahl ‚laut Tacho‘ hinzu.

Sofort Ummeldung nach dem Kombi-Verkauf

Der Käufer darf bis zur Ummeldung mit den alten Kennzeichen fahren, solange gilt auch die bestehende Versicherung. Daher sollten Sie auf einer sofortigen Ummeldung bestehen und sich zusichern lassen, dass der Käufer während dieser Zeit selber für etwaige Schäden haftet. Der Kaufvertrag sollte daher auch das Datum mit der genauen Uhrzeit enthalten. Jetzt müssen Sie nur noch per Kopie des Kaufvertrages Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde und Versicherung den Verkauf mitteilen. Weiterlesen…

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