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Kombi gestohlen? Polizei und Versicherung informieren!

Kombi gestohlen: Was gibt es Schlimmeres für einen Autofahrer, als nach einem Ausflug den Diebstahl des eigenen Kombis festzustellen? Bewahrt man einen kühlen Kopf und erstattet direkt eine Anzeige bei der Polizei und informiert die Versicherung, macht man alles richtig.

Für viele Autobesitzer ist es im ersten Moment ein Schock, wenn er realisiert: Mir wurde mein Kombi gestohlen! Wenn das Fahrzeug plötzlich nicht mehr an dem Ort steht, an dem man es verlassen hat. Schließlich wird niemand tagtäglich mit dem Problem konfrontiert, dass das Auto geklaut wurde.

Kombi gestohlen: Dann sofort zur Polizei

Tritt der Fall ein und wurde der Kombi gestohlen, sollte man einen kühlen Kopf  bewahren und zugleich die nächste Polizeistation aufsuchen. Ein Gang zur Polizei ist unerlässlich, wenn ein Kombi gestohlen wurde. Schließlich wird nur bei der Polizei die Möglichkeit geboten, eine Anzeige gegen Unbekannt aufzugeben, und damit die Chance erhöht, das gestohlene Auto zu finden. Die Polizei ist dankbar für jeden noch so kleinen Hinweis. Beispielsweise sollte man die Polizei unbedingt informieren, wenn ein Ortungssystem im Kombi vorhanden ist oder eventuell ein Mobiltelefon im Fahrzeug vergessen wurde.

Der Kfz-Versicherung melden: Kombi gestohlen

Kombi gestohlen

Kombi gestohlen – oder vorher besser schützen

Auch Ihre Versicherungsgesellschaft sollte unverzüglich über den Diebstahl des Kfz informiert werden. Ein weiterer Schritt, der von Ihnen unbedingt erledigt werden sollte, wenn Ihr Kombi-Auto geklaut wurde, ist der Gang zur oder der Anruf bei der Versicherungsgesellschaft. Besteht bezüglich der Kombi-Auto-Modelle eine Voll- oder Teilkaskopolice, sollten Sie Ihren Versicherungsanbieter unbedingt darüber in Kenntnis setzen, dass Ihr Kombi-Auto geklaut worden ist. Denn in Abhängigkeit von der Art der Versicherung sowie der Versicherungsgesellschaft können Sie für den Zeitraum, der zur Wiederbeschaffung eines adäquaten Kfz benötigt wird, ein anderes Modell in Anspruch nehmen. Zusätzlich steht ein Erstattungsbetrag zu. Dieser kann in Abhängigkeit vom Versicherungsvertrag sowie dem nachweisbaren Zustand des abhanden gekommenen Kfz stark variieren.

Gerichtliche Schritte, wenn der Kombi gestohlen wurde

Erhalten Sie Ihren Kombi im geschädigten Zustand zurück, sollten Sie gerichtliche Schritte einleiten. Haben Sie Glück und die Polizei findet Ihren gestohlenen Kombi wieder, erhalten Sie dementsprechend keinen Erstattungsbetrag durch die Versicherung. Liegen jedoch aufgrund des Diebstahls Beschädigungen vor, sollten Sie juristisch aktiv werden und die entsprechenden Ansprüche vor Gericht geltend machen.

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