Kind im Auto: Das schreibt die Verkehrsordnung vor
Die Regelungen der Straßenverkehrsordnung sollen die Sicherheit der Kinder beim Autofahren erhöhen. Doch wie genau sehen diese Regelungen aus?
Wer mit seinem Pkw Kinder befördern will, sollte im Kombi-Auto gewisse Sicherheitsvorkehrungen treffen. Dabei sollten Sie auf mehrere Kriterien, wie Alter und Körpergröße, Rücksicht nehmen. Bevor Sie jedoch die ersten Modifikationen an Ihrem Wagen vornehmen, sollten Sie sich mit den Vorschriften der aktuellen Straßenverkehrsordnung auseinandersetzen.
Das wichtigste Zubehör beim Transport von Kindern
Für ein angemessenes Maß an Sicherheit gehört der Kindersitz heutzutage zur Grundausstattung. Doch bevor Sie den Gang ins Geschäft wagen, sollten Sie sich ausführlich über die Modelle der verschiedenen Hersteller informieren. Bei Kindersitzen fürs Kombi-Auto gibt es bisweilen nämlich beachtliche Qualitätsunterschiede. Ein seriöser Händler erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass Sie den Sitz in Ihrem Kombi-Auto testen. Von diesem Recht sollten Sie unbedingt Gebrauch machen.
Die wichtigsten Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Die StVO schreibt vor, dass Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die eine Körpergröße von 150 cm nicht überschreiten, lediglich dann im Auto mitgenommen werden dürfen, wenn entsprechende Rückhalteeinrichtungen verwendet werden. Gemeint sind nicht nur Kindersitze. Besondere Vorsicht ist bei Neugeborenen geboten.
Dabei sollten Sie bereits beim ersten Transport aus dem Krankenhaus darauf achten, dass Sie die Kinder im Auto vorne in einer geeigneten Schale platzieren. Die StVO verpflichtet Sie dazu, die Babyschale für Kinder im Auto vorne gegen die Fahrrichtung anzubringen. Auf diese Weise kann man Kopfverletzungen bei Säuglingen am effektivsten entgegenwirken und die Sicherheit der Kinder im Kombi-Auto erhöhen. Hat der Nachwuchs das dritte Lebensjahr schon überschritten, muss dieser fortan in einem Kindersitz auf der Rückbank befördert werden. Auf dem Beifahrersitz dürfen Kinder im Auto vorne erst ab 12 Jahren oder mit einer Mindestgröße von 150 cm Platz nehmen. Wird die Sicherheit der Kinder durch einen Regelverstoß im Kombi-Auto gefährdet, hat der Fahrer eine Strafe von 30 Euro zu zahlen.
Die Regelungen der StVO zum Vornesitzen der Kinder im Auto gelten im Übrigen auch für Taxifahrten. Auf diese Weise soll selbst auf kurzen Strecken die Sicherheit Kinder gewährleistet werden. Wer also für eine maximal mögliche Sicherheit Kinder beim Befördern mit dem Kombi-Auto sorgen will, sollte immer auf die Einhaltung der Vorschriften der StVO achten. Auf diese Weise können Sie schlimmen Verletzungen bei Unfällen weitgehend vorbeugen. Weiterlesen…