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Geblitzt im Ausland – wie gehe ich mit Bußgeld in der EU um?

Sie sind beim Auslandsurlaub geblitzt worden, oder haben einen anderen Verkehrsverstoß im Ausland begangen? Geblitzt im Ausland: Das kann selbst für Sie als Deutscher teuer werden. Muss es aber nicht.

Stellen Sie sich vor, Sie sind mit Ihrem Kombi-Auto außerhalb Deutschlands unterwegs und werden im Urlaub geblitzt. Muss der, der im Ausland geblitzt wird, direkt oder erst später zahlen? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an.

Geblitzt im Ausland: Einheitliche EU-Regelung

Geblitzt im Ausland

Geblitzt im Ausland

In der EU gibt es, wenn man im Urlaub geblitzt wird, eine Grundregelung: Sollten Sie mit Ihrem Kombi-Auto im Ausland geblitzt werden, können Geldbußen inklusive Kosten sowie Gebühren ab 70 Euro auch hier in Deutschland vollstreckt werden. Werden Sie also im Ausland geblitzt und die Geldbuße laut zugestellten Bußgeldbescheid inklusive Kosten und Gebühren fällt geringer aus, dann lohnt es sich, nicht zu zahlen. Denn in Deutschland wird diese Buße nicht vollstreckt.

Aber Vorsicht: Wenn Sie mit Ihrem Kombi-Auto wieder in demselben Land unterwegs sind, in dem Sie im Urlaub geblitzt worden sind, kann das Bußgeld natürlich von den lokalen Behörden eingefordert werden. Und dann wird der Vorgang meist noch teurer. Es sei denn, es ist bereits die Verjährung eingetreten. Wenn nicht, und Sie fahren regelmäßig mit Ihrem Kombi-Auto in das betreffende EU-Land, sollte aus Gründen der Sicherheit auch ein niedrigeres Bußgeld gezahlt werden. Die Verjährungsfristen sind in den einzelnen EU-Ländern unterschiedlich lang. Liegt das Bußgeld aus dem betreffenden EU-Land bei mindestens 70 Euro und darüber, sollten Sie zahlen, da der Bescheid dann auch in Deutschland vollstreckt wird.

Geblitzt im Ausland: Ausnahmen von der Regelung

Werden Sie im Urlaub geblitzt, und zwar in Österreich, dann vollstrecken die Behörden in Deutschland aufgrund eines gesonderten Vollstreckungsabkommens. Hier heißt es also so oder so: zahlen. Werden Sie im Ausland geblitzt und dabei in Österreich angehalten und Sie zahlen nicht, so kann die anschließende Buße das Dreifache betragen.

Also sollten Sie in diesem Fall, wenn Sie mit Ihrem Kombi-Auto im Urlaub geblitzt worden sind, lieber gleich zahlen. Die Vorgehensweisen in Belgien und in Frankreich sind mitunter ganz rigoros. Werden Sie dort geblitzt und gleich angehalten, kann Ihr Kombi-Auto bis zur Bezahlung der Geldbuße einfach festgehalten werden. Zahlen Sie daher am besten sofort.

Werden Sie dafür im Ausland geblitzt, welches nicht zur EU gehört, kann Ihnen zumindest in Deutschland nichts mehr widerfahren. Bußgeldbescheide aus Nicht-EU-Staaten sind nämlich unwirksam. Die Verkehrsregeln in der EU: Weiterlesen…

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