Für neue Modelle Pflicht: Alles zum Tagfahrlicht
Am 7. Februar 2011 wurde in Deutschland die Pflicht zum Tagfahrlicht eingeführt. Dies bedeutet für Sie neue Anforderungen beim Neukauf und der Aufrüstung eines Fahrzeugs.
Nicht nur in anderen Ländern ist das Tagfahrlicht längst schon Pflicht. Auch in Deutschland gibt es sie seit rund zwanzig Jahren: Für Motorradfahrer bedeutet die Dauerbeleuchtung eine Selbstverständlichkeit. Lange wurde diskutiert, ob diese Pflicht auch auf Pkws, Transporter, Lkws und Busse ausgeweitet werden darf.
In einem Beschluss der Europäischen Kommission wurde schließlich die Verpflichtung zum Einsatz des Tagfahrlichts für sämtliche Fahrzeuge festgehalten. Für Transporter und Pkws gilt diese bereits seit dem 7. Februar 2011. Zum August 2012 hin soll das Tagfahrlicht nun auch für Busse und Lkws verpflichtend sein.
Pflicht ist nicht gleich Pflicht im Straßenverkehr
Die meisten Autofahrer haben auf diese Regelung mit Unsicherheit reagiert. Derzeit nämlich ist lediglich ein Bruchteil der Fahrzeuge mit entsprechenden Tagfahrleuchten ausgestattet. Im Falle einer erforderlichen Nachrüstung befürchten viele die Entstehung hoher Kosten. Dies aber ist nicht zu erwarten, denn die Einführung der Pflicht zum Tagfahrlicht begründet ausdrücklich keine Verpflichtung zur Nachrüstung. Von der Bestimmung betroffen sind lediglich Neuwagen, die ihre Homologation noch nicht hinter sich haben. Besitzen Sie also beispielsweise ein Kombi-Auto älteren Baujahrs, so sind sie von dem Beschluss der Europäischen Kommission nicht betroffen. Änderungen müssen an Ihrem Kombi-Auto nicht vorgenommen werden. Selbstverständlich aber steht es Ihnen frei, eine entsprechende Nachrüstung vornehmen lassen. Sollten Sie sich hierfür entscheiden, sollten Sie auf eine fachgerechte Durchführung achten und sich hierzu vertrauensvoll an einen Fachbetrieb wenden. Dies empfiehlt zumindest der TÜV-Süd.
Zwar können Sie den Umbau an Ihrem Kombi-Auto – eine gewisse Kenntnis der Materie vorausgesetzt – durchaus selbst vornehmen, dafür aber riskieren Sie das Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Diese Konsequenz droht, wenn keine Zulassung des verwendeten Bausatzes vorliegt oder bereits vorhandene Scheinwerfer geöffnet werden.
Tagfahrlicht hat Vorteile
Die Frage, weshalb nicht einfach das Abblendlicht als Tagfahrlicht genutzt werden kann, liegt nah. Die Erklärung liegt jedoch auf der Hand: Das spezielle Licht der Tagfahrleuchten ist anders ausgerichtet als die Standardbeleuchtung. Hier geht es nicht etwa darum, eine Strecke möglichst gut erkennbar zu machen, sondern vielmehr darum, Ihr Kombi-Auto für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar zu machen. Darüber hinaus erweisen sich Tagfahrleuchten als deutlich energiesparender als das Abblendlicht. Dies wirkt sich auch deutlich auf den Spritverbrauch bei Ihrem Auto aus. Weiterlesen…