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Bußgeldkatalog: Das sind die teuersten Vergehen im Auto

Um die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) durchzusetzen, sind zahlreiche Strafen vorgesehen. Die wichtigsten Verwarn- und Bußgelder und Vergehen sollten Sie kennen. Mit diesem Link bekommen Sie den Bußgeldrechner und Strafenkatalog online.

Der deutsche Bußgeldkatalog sieht für etliche Vergehen im Straßenverkehr eine empfindliche Strafe vor. Wie hoch das einzelne Bußgeld ausfällt, ist genau festgelegt. Viel schlimmer aber ist noch: Der Schutz durch die Kfz-Versicherung kann entfallen.

Bußgeldkatalog bei Alkohol- und Drogeneinfluss

Strafzettel Bußgeldbescheid

Strafzettel Bußgeldbescheid

Wer sein Kombi-Auto unter Einfluss von Alkohol oder Drogen führt, gefährdet nicht nur sich und andere, sondern riskiert auch ein extrem hohes Bußgeld und andere Strafen. Schon ab 0,5 Promille sieht der Bußgeldkatalog eine Strafe von 500 Euro vor. Zusätzlich dazu wird der Fahrer mit vier Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat belegt.

Wer die genaue Strafe erfahren will: den Bußgeldrechner gibt’s hier!

Ist der Fahrer bereits mehrfach aufgrund dieses Vergehens aufgefallen, steigt das Bußgeld entsprechend. Genauso verhält es sich, wenn man sein Kombi-Auto unter Drogeneinfluss fährt. Hier beträgt das Bußgeld ebenfalls 500 Euro, Punkte und Fahrverbot werden genauso behandelt wie bei Alkoholfahrten. Im Extremfall droht Führerscheinentzug. Erst recht, wenn Drogen im Spiel sind und der Autofahrer bekifft ist.

Das klassische Bußgeld: überhöhte Geschwindigkeit

Manch ein Fahrer von einem Kombi-Auto sieht überhöhte Geschwindigkeit als Kavaliersdelikt an. Fakt ist allerdings, dass man mit zu schnellem Fahren sich und andere Menschen massiv gefährdet. Daher sieht der Bußgeldkatalog harte Strafen fürs zu schnelle Fahren vor, die bis zu 680 Euro betragen können; je nach Ortslage und Höhe der Geschwindigkeit variieren die Bußgelder drastisch. Man sollte also stets die Geschwindigkeitsbegrenzung einhalten; hauptsächlich, um andere Verkehrsteilnehmer nicht in Gefahr zu bringen, aber auch, um sein eigenes Portemonnaie zu schonen und nicht am Ende den Führerschein dauerhaft zu verlieren.

Hohes Bußgeld bei weiteren Vergehen im Straßenverkehr

Auch wenn man bei illegalen Rennen seltener ein Kombi-Auto sieht: Die Teilnahme an einem solchen Rennen kostet Sie in Deutschland 400 Euro Bußgeld plus Punkte und Fahrverbot. Für Veranstalter einer solchen Aktion erhöht sich die Strafe um 100 Euro. Wer zu nah auf einen vorausfahrenden Wagen auffährt, kann ebenfalls mit hohen Strafen belegt werden. Bis zu 400 Euro Strafe, vier Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot kann dies im schlimmsten Falle kosten. Es gibt sehr viele Umstände im Straßenverkehr, die im Bußgeldkatalog vermerkt sind. So kostet das Umfahren einer geschlossenen Schranke satte 700 Euro Strafe zuzüglich drei Monaten Fahrverbot. Insgesamt ist es so, dass Bußgeldsachen mit Strafen und Punkten geahndet werden, Strafsachen allerdings mit Punkten, Führerscheinentzug oder sogar Freiheitsstrafen.

Das Autofahrerleben ohne Bußgeld

Es gab eine Zeit, in der weder Geschwindigkeitsbegrenzung noch Bußgeldkatalog existierten. Bis ins Jahr 1957 durfte der deutsche Autofahrer so schnell fahren, wie er wollte. Und zwar überall. Einzige Einschränkung: Er musste seinen Wagen rechtzeitig bremsen können. Paradiesische Zustände? Nicht ganz – die Bilanz der Verkehrstoten fiel mit 12.000 pro Jahr erschreckend aus. 1957 führte der Gesetzgeber das 50 km/h-Tempolimit in geschlossenen Ortschaften ein. Der erste Schritt Richtung geregelter Verkehrssicherheit war getan. Aber es mussten noch 45 Jahre vergehen, bis alle Verstöße gegen die Regelungen des Straßenverkehrs sich in einem bundesweit geltenden Bußgeldkatalog niederschlugen. Nach Gablers Wirtschaftslexikon ist dieser Katalog eine Rechtsverordnung, die die Regelsätze für Geldbußen bei Ordnungswidrigkeiten festlegt und sich mit der Anordnung von Fahrverboten befasst. Das klingt einfach, erweist sich in der Praxis aber als ein über 200 Paragrafen umfassendes Rechtswerk.

Wie behält man bei 200 Paragrafen den Überblick? Der Gesetzgeber hat den Bußgeldkatalog systematisch angelegt. Es gibt Abschnitte, die sich mit Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung befassen. Andere beinhalten alles rund um die Fahrerlaubnis-Verordnung. Fahrzeugzulassung-Verordnung und Straßenverkehrszulassungs-Ordnung machen zwei weitere Sachgebiete des Bußgeldkatalogs aus. Selbstverständlich wird sich kein Kombi-Fahrer die Mühe machen, dieses juristische Kunstwerk von vorne bis hinten zu studieren. Muss er auch nicht. Wirklich relevant sind alle Regelungen im Bußgeldkatalog, die sich mit einer Eintragung ins Fahreignungsregister und mit dem Fahrverbot beschäftigen.

Das Fahreignungsregister, vulgo Verkehrssünderdatei, wurde 2013 reformiert. Die magische Zahl in Flensburg, die eine Entziehung der Fahrerlaubnis auslöst, lautet jetzt nicht mehr 18, sondern acht. Flensburg-Punkte sind auf zwei Wegen fällig: Durch einen Regelverstoß, der direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit nimmt; oder durch ein Verkehrsdelikt, das gemäß Bußgeldkatalog mit wenigstens 60 Euro Bußgeld geahndet wird. Jeder Kombi-Fahrer weiß, welche Klassiker besonders häufig zu Buche schlagen und ist (hoffentlich) so vernünftig, diesen Punktefallen durch einen fairen Fahrstil auszuweichen. Unter http://www.bussgeldkatalog.org hat das Bundesverkehrsministerium alle relevanten Delikte aufgelistet. Mittels eines Bußgeldrechners kann ermittelt werden, wie sich der Punktestand vergrößert und der Kontostand verkleinert.

Zusammenfassung für die aktuellen Regelungen des Bußgeldkataloges bei den drei häufigsten Verkehrsdelikten:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung: Bis zu einer höheren Geschwindigkeit von maximal 20 km/h sind keine Punkte fällig; eine Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 21 km/h kostet laut Bußgeldkatalog 70 Euro und einen Punkt in Flensburg; ab 41 km/h schneller werden zwei Punkte verbucht und ein einmonatiges Fahrverbot ausgesprochen
  • Rote Ampel: Wenn die Ampel soeben auf rot umgeschaltet hat, werden beim Überfahren 90 Euro Bußgeld und ein Punkt fällig; geht eine Verkehrsgefährdung einher, kostet das 200 Euro Buße und zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot; steht die Ampel länger als eine Sekunde auf rot, sind 200 Euro Geldbuße, zwei Punkte, einmonatiges Fahrverbot und eventueller Führerscheinentzug die Konsequenz
  • Alkohol am Steuer: Überschreitung der 0,5 Promille-Grenze kostet laut Bußgeldkatalog beim ersten mal 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot; im Wiederholungsfall werden die Geldbußen höher und die Fahrverbote länger; wird der Verkehr unter Alkoholeinfluss (ab 0,3 Promille!) gefährdet, folgen drei Punkte, eine gerichtlich verhängte Geldbuße/Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug

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