Autokennzeichen machen jedes Auto einzigartig. Foto: Adobe / pit24
Autokennzeichen machen jedes Auto einzigartig. Foto: Adobe / pit24

Autokennzeichen: Das hier sollten Sie dringend wissen

Jeder Autofahrer braucht das, was umgangssprachlich als Nummernschild bezeichnet wird. Nämlich ein Kfz-Kennzeichen. Von der amtlichen Kfz-Zulassungsstelle ausgegeben, dient das Autokennzeichen der Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen.

Schließlich wird das Kennzeichen nicht dem Fahrzeughalter, sondern dem Fahrzeug zugeordnet. Dies bedeutet, dass das Nummernschild beim Verkauf des Kfz mit der restlichen Auto-Ausstattung auf den neuen Eigentümer übergeht. Sofern das betreffende Kfz nicht zuvor abgemeldet wird.

Aufbau des Autokennzeichens

Neben der Zulassungsbescheinigung dient das Kennzeichen als Nachweis für die Zulassung von Fahrzeugen, wie es das Straßenverkehrsrecht fordert.

Das Unterscheidungskennzeichen beim Nummernschild:

  • besitzt drei Buchstaben.
  • diese Buchstaben beziehen sich auf
    • den regelmäßigen Standort des Kfz (Verwaltungsbezirk der Zulassungsbehörde).
    • Fahrzeuge der Landes- und Bundesorgane (z.B. Nato, Bundeswehr, Bundespolizei usw.).
  • das Autokennzeichen kann bei einem Wohnortwechsel/Umzug beibehalten werden (eine Umkennzeichnungspflicht besteht nicht).

Die Erkennungsnummer:

  • hat ein oder zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern.
  • bei Behördenkennzeichen entfallen die Buchstaben (ansonsten sind mit Ausnahme von Umlauten alle Buchstaben möglich).
  • möglich sind alle Ziffern, wobei die erste Ziffer nicht 0 lauten darf.
  • gegen die guten Sitten darf die Zeichenfolge nicht verstoßen.

Beispiele für ein Autokennzeichen:

KA-SR 231

KA = Unterscheidungszeichen (hier: Karlsruhe)

SR 231 = Erkennungsnummer

Beispiele für weitere Unterscheidungszeichen:

  • M = München
  • H = Hannover
  • K = Köln
  • D = Düsseldorf
  • F = Frankfurt am Main

Sonderfall Saisonkennzeichen

Diese Autokennzeichen sind lediglich für einen bestimmten Zeitraum im Jahr gültig. Viele Fahrzeughalter nutzen dieses Schild, weil sie ihr Fahrzeug etwa nur über die Sommermonate anmelden möchten. Oftmals beläuft sich der Zulassungszeitraum auf die Monate März bis Oktober.

Mit dem Kennzeichen für Krafträder hat das Saisonkennzeichen gemein, dass die Zeichenlänge höchstens sieben Zeichen umfassen kann. Das Siegel der Zulassungsbehörde sowie die Prüfplakette stehen zwischen dem Unterscheidungszeichen und der Erkennungsnummer.

Spezielle Autokennzeichen für Behörden und Probefahrzeuge

Neben dem Saisonkennzeichen gibt es weitere Kfz-Schilder, die sowohl von der Beschriftung wie auch von der Farbe vom Standardnummernschild abweichen. Behördenfahrzeuge weisen etwa Unterscheidungszeichen der Länder auf, z.B. BYL für Bayern, BBL für Brandenburg oder B für Berlin.

Ein Thüringer Behördenfahrzeug trägt dann etwa ein Kennzeichen mit dem Kürzel: THL5-9999. Die „5“ steht hierbei für Justizministerium (alternativ: 1 = Landtag, 3 = Staatskanzlei, 4 = Innenministerium, 6 = Finanzministerium, 7 = Verkehrsministerium).

Die Unterschiede

Unterschiedlich regeln die Länder auch die Vergabe von Polizeikennzeichen. In Bamberg werden für Polizeifahrzeuge der Bereitschaftspolizei folgende Kürzel verwendet: BA P XXXX. Motorräder der nordrhein-westfälischen Polizei weisen z.B. „NRW5-XXX“ und „NRW6-XXX“ auf. Institutionen des Bundes beginnen zumeist mit BD, das auswärtige Amt etwa BD 7 – XXX.

Spezielle Kennzeichen gibt es ferner für Fahrzeuge des Technischen Hilfswerks, der Bundeswehr, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundespost und Bundesbahn sowie der Zollbehörden.

Busse öffentlicher Verkehrsbetriebe besitzen oft ebenfalls eine bestimmte Nummernfolge, z.B. S-SB … für die Stuttgarter Straßenbahnen AG oder B V XXXX für die Berliner Verkehrsbetriebe.

  • Historische Fahrzeuge bzw. Oldtimer weisen ein „H“ hinter der Zulassungsnummer auf. Damit folgt das Nummernschild dem Schema von Diplomaten-, Behörden- und Zivilkennzeichen.
  • Für Überführungs-, Probe- sowie Prüfungsfahrten werden rote Kennzeichen vergeben, die aus einem Zulassungskürzel sowie einer Erkennungsnummer ohne Buchstaben bestehen. Diese beginnen grundsätzlich mit 06 oder 05.
  • Aus den soeben genannten Zwecken werden auch Kurzzeitkennzeichen vergeben. Sie erfordern keinen Nachweis über eine bestandene HU/AU und gelten für ein einziges Fahrzeug. Am Rand weisen sie den Gültigkeitszeitraum auf, der höchstens 5 Tage betragen darf. Kurzzeitkennzeichen sind ebenfalls über die Zulassungsbehörde zu beantragen.
  • Fahrzeuge von Hilfsorganisationen sowie landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge sind steuerbefreit. Deshalb werden für diese Fahrzeuge Autokennzeichen mit grüner Schrift auf weißer Fläche ausgegeben.
  • Wechselkennzeichen gibt es in Deutschland seit Juli 2012. Damit dürfen zwei Fahrzeuge derselben EU-Fahrzeugklasse wechselweise mit nur einem Kennzeichen gefahren werden. Einziger Unterschied zum normalen Kennzeichen: Über dem Siegel ist ein kleines W ins Blech gepresst.

Heutzutage erfreuen sich Wunschkennzeichen einer großen Beliebtheit. Hierbei darf der Fahrzeughalter seine persönliche Erkennungsnummer individuell auswählen. Allerdings muss die Zahlen- und Buchstabenkombination noch verfügbar sein.

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