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Vollkasko oder Teilkasko bei Kfz-Versicherungen vorziehen?

Bei der Neuzulassung eines Fahrzeuges steht immer wieder die Frage im Raum, ob Vollkasko oder Teilkasko sinnvoll ist. Die Teilkasko ist dabei in der Vollkasko integriert oder als Einzelversicherung abschließbar.

Beide Versicherungen weisen große Unterschiede im Leistungsumfang auf, doch ist die Vollkasko damit immer die bessere Wahl?

Um die richtige Auswahl zu treffen, hilft es, die Leistungen gegenüber zu stellen. Das zweite Kriterium ergibt sich aus den Berechnungsgrundlagen und die dritte Entscheidungshilfe lässt sich aus den Voraussetzungen ablesen.

Vollkasko oder Teilkasko: Welche Leistungsunterschiede gibt es?

Vollkasko oder Teilkasko

Vollkasko oder Teilkasko für den Innenraum?

Die Teilkaskoversicherung erbringt Leistungen bei:

  • Sturmschäden
  • Hagelschäden
  • Überschwemmung
  • Brand
  • Blitz und Blitzschlag
  • Glasschäden
  • Diebstahl
  • Zusammenstoß mit Tieren (je nach Auswahl mit Haarwild oder Tieren aller Art)
  • Kurzschluss an der Verkabelung
  • Tierbiss an Schläuchen, Kabeln und Leitungen (mitunter auch an Manchetten und Dämmmaterial)

Die Vollkaskoversicherung erweitert diesen Leistungsumfang um:

  • Unfallschäden inklusive selbstverschuldete Unfälle und
  • Mutwillige Beschädigung durch Fremde oder Dritte
  • In der Vollkasko sind teilweise grob-fahrlässig verursachte Unfälle mitversichert

Beide Versicherungen erbringen dabei Neu für Alt, insofern die Reparaturkosten den Fahrzeugwert nicht übersteigen.

Welche Berechnungsgrundlagen gelten bei der Teilkasko und Vollkasko?

Die Ermittlung des Beitrages hängt von einigen, wenigen Faktoren ab. Bei der Vollkasko zählen das Fahrzeugalter, der Fahrzeugtyp, die Regionalklasse, die Schadensfreiheitsklasse und eine zu vereinbarende Selbstbeteiligung darunter. Das Fahrzeugalter entscheidet über die Höchstentschädigungsleistung und mit dem Fahrzeugtyp (sowie der zugrundeliegenden Typklasse) über die Einstufung. Diese leitet sich aus der Schadenshäufigkeit und der Höhe der Kostenerstattungen bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab. Die Regionalklasse drückt aus, wie viele Unfälle im Anmeldebezirk im vergangenen Berechnungszeitraum verursacht wurden. Die Schadensfreiheitsklasse drückt als letzten Punkt aus, ob mit dem Fahrzeug Leistungen in der Vergangenheit bezogen wurden.

Der Beitrag der Teilkasko wird demgegenüber nur mithilfe des Fahrzeugtyps, dem Alter und einer vereinbarten Selbstbeteiligung ermittelt. Der Beitrag ist immer 100 Prozent, womit auch Unfallfreiheit nicht zu einer Absenkung führt. Umgekehrt wird bei einem Schadensfall kein höherer Beitrag erhoben.

Was für Voraussetzungen sind zusätzlich zu beachten?

Teilkasko oder Vollkasko

Tempo beim Versicherungsschutz

Voraussetzung für eine Auswahl für eine Teilkasko oder eine Vollkasko ist das Alter des Fahrzeuges, da einige Versicherungen ab einem bestimmten Fahrzeugalter keine Vollkasko mehr gewähren. Eine eigene Einschätzung ist der Fahrzeugwert, denn im Schadensfall werden bei älteren Fahrzeugen Höchstentschädigungsgrenzen aus dem Zustand und Alter ermittelt. Von der Entschädigungsleistung zieht die Versicherung einen möglichen Restwert und die Selbstbeteiligung ab. Bei Auszahlung der Entschädigung wird die Mehrwertsteuer nicht ausgezahlt.

Die Absicherung mit einer Vollkasko soll ein finanzielles Desaster über mehrere tausend Euro verhindern, vor allem wenn bei einem selbstverschuldeter Unfall niemand anders für den Schaden aufkommt. Auch bei Teilschulden springt die Vollkasko für den verbliebenen Schaden ein. Der Preisaufschlag gegenüber einer Teilkasko kann dabei einige hundert Euro betragen. Ob eine Vollkasko einer Teilkasko vorzuziehen ist, entscheidet damit der Unterschied im Beitrag, der Höhe der Selbstbeteiligung und ein möglicher Höchstentschädigungswert bei einem Vollkaskoschaden.

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