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eVB-Nummer beantragen – online per Mausklick

Immer dann, wenn eine Zulassung oder Ummeldung ansteht, kommt seit dem 1. März 2008 die eVB-Nummer zum Einsatz. Die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) identifiziert Halter und Fahrzeug und ersetzt die alte Kfz-Doppelkarte (Deckungskarte).

Mit der Speicherung der eVB-Nummern mit den zugehörigen Halter- und Fahrzeugdaten in einer zentralen Datenbank genügt nunmehr der digitale Austausch der Daten zwischen Versicherungsgesellschaft und Zulassungsstelle. Die eVB ist zeit- und kostensparend!

So funktioniert die eVB: Auto oder Motorrad müssen nicht mehr auf der Zulassungsstelle umgeschrieben werden. Mit der eVB übernimmt die Kfz-Versicherung des Käufers oder Halters die Umschreibung, die dann über den gemeinsamen Zugriff auf die Datenbank, in Form der eVB-Nummer, auch der Zulassungsstelle vorliegt.

Versicherungsunternehmen stellen eine eVB aus

eVB Nummer beantragen

eVB-Nummer beantragen

Die für den vorläufigen Deckungsschutz eines Fahrzeugs beauftragte Versicherungsgesellschaft stellt ihrem Neukunden eine eVB aus, die einem Versicherungsschein gleichwertig ist. Auch für weitere Fahrzeuge eines Versicherungsnehmers ist jeweils eine neue eVB-Nummer fällig. Bereits mit dem Ausstellen des digitalen Deckungsschutzes liegt dieser als eVB-Nummer den Zulassungsstellen im Bundesgebiet vor. Vor Ort ermittelt die Zulassungsstelle mit der eVB-Nummer die Halter- und Fahrzeugdaten, womit gleichzeitig auch der Versicherungsschutz bestätigt wird.

Auto kaufen – eVB-Nummer beantragen

Bei der Zulassung oder Ummeldung eines Fahrzeugs war die Deckungskarte Pflicht – auch vor 2008. Um etwa „rote Kfz-Kennzeichen“ (Kurzzeitkennzeichen) zu beantragen, ein Auto oder Motorrad umzumelden oder neu zuzulassen, ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung des Käufers bzw. künftigen Halters gesetzliche Voraussetzung. Mit einem elektronischen Verfahren ersetzt die eVB-Nummer nun diese Deckungskarte. Zur Beantragung einer eVB-Nummer stellen viele Versicherungsgesellschaften ein Online-Formular zur Verfügung, das innerhalb von Sekunden die eVB generiert.

Wann wird eine eVB-Nummer gebraucht:

  • Neuzulassung eines Fahrzeugs
  • Fahrzeugwechsel des Halters
  • Wiederzulassung stillgelegter Fahrzeuge
  • Umzug mit Kennzeichenwechsel
  • Umschreibung auf einen anderen Halter

Umzug? Neue eVB-Nummer fällig

Bei einem Umzug oder einem Halterwechsel stellt die Versicherungsgesellschaft eine neue eVB-Nummer aus. Die eVB für den neuen Wohnort oder Standort des Fahrzeugs wird nicht mehr online generiert, sondern dem Halter auf Antrag direkt von der Versicherung zugestellt, was natürlich ebenfalls online oder auch per SMS erfolgen kann.

Stilllegung – wie eine Neuzulassung

Im Falle einer Wiederzulassung des Fahrzeugs, etwa nach einer Stilllegung, ist eine neue Versicherungsbestätigung und damit auch eine neue eVB-Nummer erforderlich. Die Wiederzulassung erfolgt damit wie eine Neuanmeldung eines Fahrzeugs, in dem der Zulassungsstelle die neue eVB-Nummer mitzuteilen ist.

eVB beantragen – Fehler vermeiden

Auch wenn der Online-Antrag für die eVB-Nummer schnell und einfach auszufüllen ist, muss unbedingt auf korrekte Daten und Schreibweisen geachtet werden. Stimmen die Angaben nicht exakt mit den vorgelegten amtlichen Dokumenten (z. B. Personalausweis) überein, kann die Zulassungsbehörde die Annahme verweigern. Insbesondere alle Vornamen müssen auch in der eVB aufgeführt sein, denn ändern kann die Zulassungsstelle die eVB-Daten des Versicherungsnehmers nicht. Scheitert das eVB-Verfahren in der Zulassungsstelle, kann die Versicherungsgesellschaft auch telefonisch kurzfristig eine neue eVB-Nummer ausstellen und per SMS zustellen. Mit der Anmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle verliert die eVB-Nummer ihre Gültigkeit. Jede ausgestellte eVB-Nummer ist je nach Versicherungsgesellschaft zwischen drei und sechs Monate gültig, danach erlischt ihr Deckungsschutz.

Vorteile der eVB-Nummer:

  • einfach und schnell online zu beantragen
  • mindestens drei Monate Gültigkeit
  • schnellere Abwicklung bei den Zulassungsbehörden und Versicherungsgesellschaften

Nachteile der eVB-Nummer sind ein Datenmissbrauch durch Versicherungen bzw. Dritte, und ein nachträgliches Korrigieren von Schreibfehlern nicht möglich.

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